Energieausweis

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Der Energieausweis wird ab dem 01. Oktober 2007 gesetzlich vorgeschrieben!

Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft:

Wohngebäude, die bis zum Jahr 1965 fertig gestellt wurden, benötigen den Energieausweis bis zum 1.Juli 2008. Eigentümer jüngerer Wohngebäude müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel ab 1.Januar 2009 vorlegen können. Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 01.Juli 2009 den Energieausweis haben.

Bei Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie haben Interessenten das Recht, den Energieausweis einzusehen. Darauf sollte man in keinem Fall verzichten, denn die Höhe der Betriebskosten hängt wesentlich von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab. Daher eine Empfehlung: Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten möchten, lassen Sie sich in jedem Fall den Gebäudeenergieausweis zeigen. Der Energieausweis schaftt eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten.

Der Energieausweis wird folgendermaßen unterschieden:

 

Bedarfsausweis

Hierbei wird die Qualität der Gebäudehülle bewertet und daraus ein theoretischer Energiebedarf ermittelt. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger und teurer.

 

Verbrauchsausweis

Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge bewertet. Der Verbrauchsausweis ist einfacher und günstiger.

 

Welchen Ausweis brauchen Sie:

 

Neubau

Immer den Bedarfsausweis, da keine Verbrauchswerte vorliegen.

 

Altbau

Nach dem 1. Oktober 2008 besteht keine Wahlfreiheit mehr. Der Bedarfsauswies bietet sich an, wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen (z.B. Mehrfamilienhaus).

 

Im roten oder grünen Bereich?

Entscheidend ist sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchausweis, ob ein Gebäude im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilan

 

Vollständig nur mit Modernisierungsempfehlungen

Zu jedem Energieausweis gehören individuelle Modernisierungsempfehlungen, die auch von Miet- und Kaufinteressenten eingesehen werden dürfen. Mit ihrer Hilfe kann eingeschätzt werden, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energiebedarf des Gebäudes deutlich verbessern würden. Ein Anspruch auf Umsetzung der Maßnahmen besteht jedoch nicht. Potenzielle Käufer und Mieter sollten auf jeden Fall nachfragen, ob und wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Unser Service:

Wir erstellen Ihnen schnell und kostengünstig den passenden Energieausweis. Sprechen Sie uns einfach an.

 

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